Willkommen bei BIONIK Physiotherapie in Hagen
BIONIK Ihrer vertrauenswürdigen Physiotherapie-Praxis in Hagen! Mit unserer langjährigen Erfahrung und der Hilfe zahlreicher Patienten in Hagen haben wir eine umfangreiche Liste häufig gestellter Fragen erstellt, um Ihnen bei Ihren Anliegen zu helfen.
Unsere Praxis bietet hochqualifizierte Physiotherapie-
In unserem FAQ-Bereich Finden Sie Antworten...
auf viele gängige Fragen. Sollte Ihre Frage jedoch nicht beantwortet sein, zögern Sie nicht, sich telefonisch unter 02331 88366 oder per E-Mail an info@bionik-nrw.de an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
In der Regel ist es so, dass ein Teil der Kosten für Physiotherapie und Krankengymnastik von den gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss. Hierfür muss der Patient volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen.
Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte Personen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behandlungskosten selbst übernehmen. Um gesetzlich versicherte Patienten jedoch finanziell nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber eine Belastungsfreigrenze pro Jahr festgelegt. Diese besagt, dass die Summe aller Zuzahlungen maximal 2 % der Bruttohaushaltseinkommen eines Erwachsenen betragen darf. Hierzu zählen alle Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Krankenhausbehandlungen sowie für die häusliche Krankenpflege.
- Selbstverständlich sind Sie auch als Privatzahler willkommen!
Selbstverständlich. Allerdings bitten wir Sie um frühzeitige Benachrichtigung, so dass wir das Zeitfenster für andere Patienten öffnen können. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte Termine müssen wir Ihnen deshalb verrechnen.
Rufen Sie uns einfach unter 02331 88366 an. Sie können auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns einfach eine E-Mail an info@bionik-nrw.de schreiben.
In der Regel sollten Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, denn der Ausfall des Termins wird vorerst nicht vergütet.
Allgemein gilt, dass Sie eine physiotherapeutische Behandlung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage unterbrechen können. Es wird hier aber geraten, spätestens am 14. Tag die Behandlung wieder aufzunehmen, da es bereits ab dem 15. Tag zu Problemen mit der Krankenkasse kommen kann.
Wurde eine Behandlung ohne Angabe triftiger Gründe für einen längeren Zeitraum unterbrochen, folgt in der Regel eine Absetzung aller folgenden Behandlungen.
Bitte beachten Sie, dass wir in unseren Filialen nur EC-Karten und Kreditkarten akzeptieren. Barzahlung ist in unseren Praxen NICHT möglich.